Bundesverwaltungsgericht bestätigt umfassendes beamtenrechtliches Streikverbot

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 27. Februar 2014 das unmittelbar aus der Verfassung (Art. 33 Abs. 5 GG) abgeleitete Streikverbot für alle Beamten bestätigt. Zugleich hat es aber deutlich gemacht, dass dieses umfassende Streikverbot in Widerspruch zu Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht. Nach Auffassung des Gerichts ist deshalb der Bundesgesetzgeber gefordert, eine Lösung zu finden, die sowohl dem nationalen Verfassungsrecht als auch der EMRK gerecht wird.

LKT Rundschreiben 2014-198 Beamtenrecht [PDF-Dokument: 47 kB]

25.04.2014